2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 19. Dezember 2014 forderte die Gemeinde Burgdorf die Beschwerdeführenden auf, die ohne Bewilligung ausgeführte Terrainveränderung (Einbringen von Humus) in der Grünzone und im geschützten Uferbereich der Emme bis am 2. Februar 2015 vollständig auf das Niveau des ursprünglich gewachsenen Terrains wiederherzustellen und der Baupolizeibehörde zur Abnahme anzumelden. Die Beschwerdeführenden wurden auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen.