Mit Schreiben vom 26. November 2014 wurden die Beschwerdeführenden dazu aufgefordert, für die Aufschüttung im geschützten Uferbereich und in der Grünzone (GZ) 1.3 innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die Beschwerdeführenden wurden darauf hingewiesen, dass das Baugesuch auch Parkplätze umfassen könne. Für die Entfernung bzw. Entsorgung der ausserhalb gedeckter Räume und länger als einen Monat gelagerten Materialien und Fahrzeuge setzte die Gemeinde Frist bis 31. Dezember