1. Die im Eigentum der Beschwerdeführenden stehende Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. A.________ befindet sich teilweise in der Grünzone (GZ) 1.3 und in der Mischzone 3a (M3a) sowie teilweise in und angrenzend an die Gefahrengebiete Sturzgefahr Bereich rot und Rutschgefahr Bereiche blau und gelb. Am 24. November 2014 stellte die Gemeinde anlässlich einer Begehung auf dem Grundstück fest, dass nicht bewilligte Terrainveränderungen in der Grünzone und im geschützten Uferbereich der Emme vorgenommen worden waren.