Wiederherstellungsverfügung behoben werden. Für die Beschwerdeführenden wären damit keine nachteiligen Folgen verbunden.21 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden ist eine Beiladung des Mieters folglich nicht zwingend erforderlich. Im Übrigen würde eine blosse Beiladung nicht genügen, sondern der Mieter müsste als Verfügungsadressat zu einem Tun bzw. Unterlassen verpflichtet werden. Soweit nötig, wird die Gemeinde deshalb eine weitere Wiederherstellungsverfügung an den Mieter zu erlassen haben, damit die Herstellung des rechtmässigen Zustands durchgesetzt werden kann. Der Rückweisungsantrag wird abgewiesen.