Es ist daher sachgerecht, wenn die Beschwerdeführenden als primäre Adressaten der Wiederherstellungsverfügung in die Pflicht genommen werden. Als Eigentümer und Vermieter der Wohnung sind sie grundsätzlich auch in der Lage, den rechtmässigen Zustand herzustellen, etwa indem sie den Mieter über die Rechtslage informieren und ihn auffordern, die Wohnung nur noch bewilligungskonform zu nutzen. Ob zur Durchsetzung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands der Miteinbezug des Mieters erforderlich ist, hängt im Übrigen davon ab, wie die Gemeinde im Fall der Ersatzvornahme vorzugehen gedenkt. Da sie die Ersatzvornahme bisher weder angedroht noch deren