Gemeinde am 15. August 2006 als bewilligt abgestempelten Plänen und den damit verbundenen Nebenbestimmungen. Danach wurde die fragliche Wohnung als 1 ½-Zimmer- Wohnung mit drei grosszügigen Abstellräumen und einem Korridor bewilligt. Zudem wurde auf diesem Geschoss ein weiterer, direkt von aussen zugänglicher Abstellraum bewilligt. Die Räume, die nicht zu Wohnzwecken ausgebaut werden dürfen, sind im bewilligten Plan rot eingezeichnet. Baurechtlich wurde somit eine 1 ½-Zimmer-Wohnung mit je einem Bereich für Schlafen, Wohnen und Essen, einer offenen Küche und einer separaten Nasszelle mit Dusche, WC und Lavabo bewilligt.