Wohnung bewilligungskonform ist oder ob auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands aus Gründen des Vertrauensschutzes oder der Verhältnismässigkeit verzichtet wird. Sie würde aber dazu führen, dass die Beschwerdeführenden die Wohnung weiterhin als 3 ½-Zimmer-Wohnung nutzen und vermieten könnten. Es ist weder dargetan noch ersichtlich, worin ein darüber hinaus gehendes Feststellungsinteresse liegen sollte. Die Beschwerdeführenden haben daher auch insoweit kein schutzwürdiges Feststellungsinteresse. Auf die Rechtsbegehren Ziff. 2 und 3 kann deshalb nicht eingetreten werden. 2. Rechtliches Gehör