den Bau der drei Mehrfamilienchalets fehlerhaft war, ist eben so wenig Streitgegenstand wie die mit der Nutzung der Wohnung zusammenhängenden abgaberechtlichen Fragen. Insoweit kann von vornherein nicht auf die Beschwerde eingetreten werden. Die rechtskräftig bewilligte Nutzung der Räume ergibt sich aus der Projektänderungsbewilligung der Gemeinde und den dazugehörenden Gesuchsunterlagen, insbesondere dem am 15. August 2006 als bewilligt abgestempelten Grundrissplan des Erdgeschosses des Mehrfamilienhauses C. Die in Ziff. 2 des Rechtsbegehrens genannten Räume wurden als Abstellräume bewilligt.