Dabei ist im Beschwerdeverfahren zu beachten, dass dieses die Überprüfung der angefochtenen Verfügung bezweckt. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Rechtsmittelbehörde, anstelle der verfügenden Behörde erstmals Überlegungen über die konkrete Ausgestaltung von Rechtsverhältnissen anzustellen. Allerdings verfügen die Behörden im verwaltungsinternen Beschwerdeverfahren regelmässig über volle Überprüfungsbefugnis (Rechts- und Ermessenskontrolle;