Die als Nebenräume bestimmten Räume dürften nicht als Wohnräume genutzt werden. Betreffend die Wohnung im Chalet I.________ verfügte die Gemeinde, dass im Raum I das Doppelbett vollständig zu entfernen sei und der Raum nicht zu hauswirtschaftlichen Zwecken genutzt werden dürfe. Im Raum II seien sämtliche Büromöblierung sowie das Canapé zu entfernen. Betreffend die Wohnung im Chalet K.________ verfügte die Gemeinde, im Raum I seien die Betten zu entfernen. Der Raum dürfe nicht als Schlafraum genutzt werden. Die Nutzung des Raumes III als Büro- und Musikzimmer sei nicht zulässig. Die Möblierung müsse entfernt werden.