2. Aufgrund einer aufsichtsrechtlichen Anzeige führte die Gemeinde am 26. März 2009 eine Nachkontrolle durch. Diese ergab, dass in allen drei Gebäuden Abstellräume im Erdgeschoss zu Wohnzwecken genutzt wurden. Bezüglich der beiden Wohnungen der Beschwerdeführenden wurde Folgendes festgestellt: In der Wohnung im Chalet I.________ wurde der Abstellraum I als Schlafzimmer und der Abstellraum II als Büroraum genutzt. In der Wohnung im Chalet K.________ wurde der Abstellraum I als Schlafzimmer genutzt. Der Abstellraum III wurde als Bastel-/Hobbyraum genutzt.