Die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde bewilligte in der Folge mehrere Projektänderungen. Auch die Projektänderungsbewilligungen waren mit der Auflage versehen, dass die in den Plänen eingetragenen Abstellräume nicht zu Wohnzwecken ausgebaut werden dürfen. Anlässlich der Wohnungsabnahmen vom 14. November 2006 stellte die Baupolizeibehörde fest, die Bauten seien gemäss den Ausführungsplänen erstellt worden; Beanstandungen und Mängel lägen keine vor. Die fünf Erdgeschosswohnungen der Chalets A, B und C wurden in der Folge im Stockwerkeigentum verkauft.