2. Dagegen haben die Beschwerdeführenden am 17. Dezember 2015 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) eingereicht. Das Rechtsamt der JGK hat die Beschwerde am 21. Dezember zuständigkeitshalber an das Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) weitergeleitet. Die Beschwerdeführenden stellen folgende Rechtsbegehren: