an der Begehung vom 28. August 2015. Am 28. Oktober 2015 besichtigte ein Vertreter der Fachstelle Lärmschutz die Liegenschaft der Beschwerdeführenden. In der Stellungnahme vom 4. November 2015 empfahl die Fachstelle, die Beschwerdegegnerin zu ersuchen, ein Lärmgutachten eines von ihr anerkannten Akustikbüros einzureichen. Dabei seien verschiedene Lärmphasen zu berücksichtigen. Während den Messungen müsse zudem ein Vertreter der Fachstelle Lärmschutz anwesend sein. Am 18. November 2015 verfügte die Baudirektion der Gemeinde Burgdorf, dass die Beschwerdegegnerin bis Ende April 2016 ein entsprechendes Lärmgutachten vorzulegen habe.