1. Am 31. März 2015 reichten die Beschwerdeführenden bei der Stadt Burgdorf eine Klage wegen übermässigen Lärmimmissionen, welche auf den Betrieb der Beschwerdegegnerin zurückzuführen seien, ein. Daraufhin eröffnete die Baudirektion der Stadt Burgdorf ein baupolizeiliches Verfahren. Sie führte den Schriftenwechsel durch, ordnete eine informelle Begehung an und zog die Fachstelle Lärmschutz des beco Berner Wirtschaft zum Verfahren bei. Die Beschwerdeführenden verzichteten auf eine Teilnahme RA Nr. 120/2015/71 2