Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismässigkeit der Wiederherstellungsfrist sind jedoch auch die von den Beschwerdeführenden geltend gemachten privaten Interessen zu berücksichtigen. So machen sie eine Notsituation der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten geltend. Nach der Kündigung des langjährigen Lagerplatzes für die Boote habe diese trotz intensiver Suche keine ausreichende Alternative finden können. Sie habe zwar einen Platz gefunden, dieser reiche aber nicht aus, um die ca. 80 Boote über Winter lagern zu können. Ohne den Abstellplatz auf der Parzelle Spiez-Grundbuchblatt Nr. D.___