12Vgl. insbesondere die Fotoaufnahme der Parzelle Z.________ vom 11. Dezember 2014, pagina 9 der Vorakten. 13 Gesetz vom 18. Juni 2003 über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG; BSG 822.1). 10 Mit der Verhältnismässigkeit der Wiederherstellungsmassnahme ist auch die Verhältnismässigkeit der angedrohten Ersatzvornahme gegeben, denn Art. 26 Abs. 2 BauG schreibt vor, dass die Wiederherstellungsmassnahme mit der Ansetzung einer angemessenen Frist und der Androhung der Ersatzvornahme zu verbinden ist.