Ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ist im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.11 Mit der Prüfung bewilligungspflichtiger Anlagen im Baubewilligungsverfahren wird zudem sichergestellt, dass z.B. umweltschutzrechtliche oder gestalterische Vorschriften eingehalten werden. Ein öffentliches Interesse an der Beseitigung eines unbewilligten Lager- oder