Menge. Nach den Ausführungen des Beschwerdeführers ist mindestens ein Gegenstand, ein kleines Boot, im Verlauf der Räumungsbemühungen neu hinzugekommen. In den Vorakten8 findet sich eine Fotoaufnahme der Parzelle Nr. Z.________ vom 11. Dezember 2014, aus welcher klar hervorgeht, dass eine Vielfalt an Gegenständen und Materialien abgestellt wurde. Auch nach der Umlagerung der Gegenstände auf Parzelle Nr. Z.________ liegt demnach ein bewilligungspflichtiger Lager- bzw. Ablagerungsplatz vor.