b) Der Beschwerdeführer bringt sinngemäss vor, dass die Ablagerung von Gegenständen zum Eigenbedarf zonenkonform sei. Die Parzelle Gemeinde Wynau Nr. Z.________ befindet sich in der Kernzone. In dieser sind nebst dem Wohnen auch stille und mässig störende Gewerbe, Gastgewerbebetriebe und Verkaufsgewerbebetriebe mit bis zu 500 m2 Verkaufsfläche erlaubt. Zonenkonformität bedeutet jedoch noch nicht, dass eine bestimmte Nutzungsart auf einem bestimmten Grundstück erlaubt ist. Nutzungsänderungen sind nach Art. 1a Abs. 2 BauG baubewilligungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die neue Nutzungsart zonenkonform ist.