Baubewilligungspflichtig sind unter anderem Lagerplätze für gewerbliche und industrielle Erzeugnisse, Bau- und andere Materialien sowie Ablagerungsplätze für Maschinen, Geräte und Abfälle.6 Ein Lagerplatz dient dem vorübergehenden Lagern bzw. Abstellen von noch gebrauchsfähigen Materialien und Gegenständen. Ein Ablagerungsplatz demgegenüber dient dem dauernden Deponieren von ausgedienten Sachen.