Auch bei einer mündlichen Anhörung müssen bestimmte Förmlichkeiten gewahrt werden, insbesondere wenn sie – wie vorliegend – ohne vorherige Ankündigung erfolgt. So muss klargestellt werden, in welcher Angelegenheit und zu welcher Rechtsfrage die Behörde zu verfügen oder entscheiden gedenkt, und es muss zumindest aus den Umständen ersichtlich sein, dass die Möglichkeit einer Stellungnahme gewährt wird. c) Nach unbestrittenen Ausführungen in der angefochtenen Verfügung hatten Vertreter der Baupolizeibehörde den Beschwerdeführer am 9. Dezember 2014 darauf angesprochen, dass er die zu räumenden Materialien von Parzelle Nr. A.________ auf