der baupolizeilichen Kontrolle darauf angesprochen, dass er die von der Parzelle Nr. A.________ zu entfernenden Gegenstände auf die Parzelle Nr. Z.________ umlagerte. Der Beschwerdeführer habe jedoch sehr gereizt reagiert und ein normales Gespräch sei nicht möglich gewesen. Am 10. Dezember 2014 habe er der Verwaltungsleiterin der Gemeinde Wynau ein E-Mail gesandt, in dem er sich zur Sache äusserte und mitteilte, dass die derzeit auf Parzelle Nr. Z.________ abgestellten Sachen zum Verkauf ausgeschrieben und innert drei Monaten geräumt würden.