1. Die Gemeinde Wynau forderte den Beschwerdeführer mit Wiederherstellungsverfügung vom 9. Mai 2014 auf, sämtliche auf Parzelle Wynau Grundbuchblatt Nr. A.________ im Freien gelagerten Materialien, bestehend aus Geräten, Apparaten, Motoren, Autofelgen, Velos, Metallen, Kunststoffen, Heizungsrohren, Altholz, Elektrokabeln, Schränken, Kisten, Fässern, Kleingebinden usw. bis am 30. Juni 2014 vollständig zu räumen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. 2