ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht ist auf eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde nicht eingetreten (VGE 2015/112 vom 10.6.2015). Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgewiesen, soweit es darauf eintrat (BGE 1C_408/2015 vom 14.10.2015). RA Nr. 120/2015/6 Bern, 12. März 2015 in der Beschwerdesache zwischen Herrn X.________ Beschwerdeführer und Baupolizeibehörde der Gemeinde Wynau, Gemeindebetriebe, Bau und Planung, X.________