abhängig vom Fussgängeraufkommen und den Anforderungen an das Lichtraumprofil. Die Breite der Gehfläche muss an der engsten Stelle mindestens der lichten Breite entsprechen.21 Da bei der Anwendung der VSS-Normen die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls zu beachten sind,22 ist vorliegend von Bedeutung, dass in der Regel nicht mit Begegnungsfällen zu rechnen ist und dass das Fussgängeraufkommen gering ist. Der neue Weg und die neue Treppe müssen deshalb nicht für Begegnungsfälle ausgelegt werden.