2. Der Regierungsstatthalter von Thun nahm das Verfahren wieder auf, klärte bei der Gemeinde den ortsüblichen Ausbaustandard von Fusswegen ab und gab den Beschwerdegegnern Gelegenheit, eine allfällige Projektänderung oder ein Ausnahmegesuch für das Bauen im Strassenabstand einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten diese keinen Gebrauch. Am 17. November 2015 verfügte der Regierungsstatthalter von Thun die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.