Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei zu verfügen.1 Mit Entscheid vom 11. Februar 2015 hob die BVE die Baubewilligung des Regierungsstatthalters von Thun vom 16. April 2014 auf, erteilte dem Vorhaben den Bauabschlag und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen zurück. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.