Oktober 2015 entgegnete die Baupolizeibehörde, für das baubewilligungspflichtige Vorhaben sei ein Baugesuch einzureichen oder es sei zu entfernen. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 21. Oktober 2015 ordnete die Baukommission der Gemeinde Ferenbalm unter Androhung einer Busse im Widerhandlungsfall die Entfernung der Sichtschutzwand an, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 300.– auferlegte sie den Beschwerdeführenden. Die Beschwerdeführenden verzichteten auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.