Es ist entgegen seinen Ausführungen nicht ersichtlich, weshalb das Abstellen der Fahrzeuge ausserhalb des Waldes dazu führen sollte, dass nach jedem Arbeitsgang ins Dorf gefahren werden müsste. Wenn er die Fahrten an den Randzeiten plante, wäre das Abstellen der Fahrzeuge im Siedlungsgebiet nicht mit mehr Fahrten verbunden, da er anschliessend die Fahrzeuge nicht zurück in den Wald fahren müsste. Für die Erledigung der Arbeiten auf dem Holzverarbeitungs- und Lagerplatz ist der Beschwerdeführer nicht darauf angewiesen, dass er die Fahrzeuge während seiner Abwesenheit im Waldgebiet parkieren kann. Er kann die Arbeiten auch dann verrichten, wenn er die Fahrzeuge im Siedlungsgebiet abstellt.