3. Bewilligungsmöglichkeit a) Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts gilt es als unverhältnismässig, eine an sich bewilligungsfähige Baute oder Anlage bloss wegen Fehlens der Baubewilligung beseitigen zu lassen (sog. formelle Rechtswidrigkeit). Im Wiederherstellungsverfahren ist auch bei fehlendem Baugesuch summarisch zu prüfen, ob das Vorhaben gegen einschlägige Vorschriften verstösst (sog. materielle Rechtswidrigkeit).4 Es ist daher zu prüfen, ob das Abstellen von zwei Traktoren, zwei Personenfahrzeugen sowie drei Anhängern auf der Parzelle Ringgenberg Gbbl. Nr. Y.________ bewilligt werden könnte.