c) Für die Verrichtung der Arbeiten auf dem Holzverarbeitungs- und Holzlagerplatz benötigt der Beschwerdeführer insbesondere für den Transport des Holzes Fahrzeuge und Anhänger. Der Einsatz und das kurzfristige Abstellen dieser Fahrzeuge auf dem Platz 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721). 3 Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0). RA Nr. 120/2015/62 4