2. Umfang der Baubewilligungen a) Mit Verfügung vom 15. September 2015 hat die Vorinstanz den Beschwerdeführer aufgefordert, die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge, zwei Traktore, zwei Personenfahrzeuge und drei Anhänger bis zum 20. Oktober 2015 von der Parzelle Ringgenberg Gbbl. Nr. Y.________, zu entfernen. Der Beschwerdeführer macht dagegen geltend, der Gebrauch von entsprechenden Geräten und Fahrzeugen gehöre zur Nutzung eines Holzbearbeitungs- und Lagerplatzes, ohne dass nach jedem Arbeitsgang ins Dorf gefahren werden müsse.