(Waldabteilung Alpen) der Gemeinde Ringgenberg mit, sie habe anlässlich einer Kontrolle festgestellt, dass das Hüttli wie auch der Brennholzplatz hauptsächlich mit Fahrzeugen belegt ist. 2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 15. September 2015 forderte die Baupolizeibehörde der Gemeinde Ringgenberg den Beschwerdeführer auf, die abgestellten Fahrzeuge bis zum 20. Oktober 2015 von der Parzelle zu entfernen. Gleichzeitig wies sie ihn auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuches hin und drohte die kostenpflichtige Ersatzvornahme an.