3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 12 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) RA Nr. 120/2015/61 9 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt X.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Saanen, Bau- und Planungskommission, eingeschrieben BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin