Zudem fällt sie unter die Zweitwohnungsgesetzgebung des Bundes11. Als typischer Tourismusort im Berner Oberland weist Saanen damit einen hohen Anteil an Zweitwohnungen, gleichzeitig aber auch an Wohnungen mit Nutzungsbeschränkungen auf. Es ist daher nachvollziehbar, dass die Gemeinde mit vernünftigem Verwaltungsaufwand die Einhaltung von Benützungsverboten ohne weitergehende Massnahmen nicht kontrollieren kann. Die Androhung, im Widerhandlungsfall gegen das Benützungsverbot werde die Stromzufuhr unterbrochen, löst das Problem der fehlenden Kontrollierbarkeit nicht und es sind auch keine anderen geeigneten Massnahmen zur wirksamen Verhinderung einer Zweitwohnungsnutzung ersichtlich.