Die Versiegelung der beiden Wohnungen ist zur Verhinderung einer unzulässigen Nutzung als Zweitwohnungen bzw. für die Kontrolle der Nutzungseinschränkung geeignet. Ein blosses Benützungsverbot ist – zumindest in der Gemeinde Saanen – nicht kontrollierbar. Die Gemeinde verfügt über eigene Nutzungsbeschränkungen zu Gunsten von Ortsansässigen.10 Zudem fällt sie unter die Zweitwohnungsgesetzgebung des Bundes11. Als typischer Tourismusort im Berner Oberland weist Saanen damit einen hohen Anteil an Zweitwohnungen, gleichzeitig aber auch an Wohnungen mit Nutzungsbeschränkungen auf.