c) Die Gemeinde hat die Versiegelung in der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung damit begründet, dass ein Benützungsverbot bei unrechtmässigen Nutzungen nicht ausreichend sei. Die Versiegelung der Wohnungen 8 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9 und 10; BVR 2013 S. 85 E. 5.1 9 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 10 RA Nr. 120/2015/61 7