Die Gemeinde bringt vor, ein reines Benützungsverbot sei nicht kontrollierbar und könne zu einfach umgangen werden. In einer Gemeinde wie Saanen wäre es der Verwaltung ohne zusätzliche Massnahmen nicht möglich, ein Benützungsverbot mit vernünftigem Verwaltungsaufwand zu kontrollieren. Selbstverständlich könne die Beschwerdeführerin jederzeit und kurzfristig um eine kurze Entsiegelung der Wohnungen ersuchen, wenn sie diese zum Beispiel einer Mietinteressentin zeigen oder die Heizung kontrollieren wolle. Die Versiegelung sei der Beschwerdeführerin zumutbar.