Mit der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung wird die unrechtmässige Nutzung der Wohnungen Saanen Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________ als Zweitwohnungen untersagt sowie die Versiegelung dieser Wohnungen bis zur Vermietung an Ortsansässige angeordnet. Es handelt sich dabei um eine Dauerverfügung. Erweist sich die von der Beschwerdeführerin angefochtene Versiegelung gemäss Ziffer 2 der angefochtenen Verfügung als verhältnismässig, so kann diese bei einer unrechtmässigen Nutzung als Zweitwohnung und bei unveränderter Sach- und Rechtslage unmittelbar gestützt auf die vorliegende Wiederherstellungsverfügung erneut angeordnet werden.