4. Mit Schreiben vom 17. November 2015 teilte die Beschwerdeführerin mit, dass Herr Y.________, Delegierter des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin, beabsichtige, im Dezember 2015 seinen privaten Wohnsitz in die Wohnungen Saanen Grundbuchblatt Nr. A.________ und B.________ zu verlegen, und beantragte die Sistierung des Beschwerdeverfahrens. Die Gemeinde lehnte die Sistierung des Verfahrens ab. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2015 wies das Rechtsamt den Antrag auf Sistierung des Beschwerdeverfahrens ab. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen