1. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 14. September 2015 forderte die Gemeinde Saanen die Beschwerdeführerin auf, die unrechtmässige Nutzung der Wohnungen Saanen Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________ als Zweitwohnungen einzustellen (Ziffer 1) und ordnete die Versiegelung dieser Wohnungen bis zur Vermietung an Ortsansässige an (Ziffer 2). Sie setzte die Frist für die Wiederherstellung bis 15. Oktober 2015 an (Ziffer 3), drohte für den Fall einer über den 15. Oktober 2015 hinausgehenden unrechtmässigen Nutzung die Unterbrechung der Stromzufuhr an (Ziffer 4) und wies auf die Straffolgen bei Nichtbefolgung hin (Ziffer 5).