7 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) RA Nr. 120/2015/60 5 oder Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährdet ist, die Umwelt durch Emissionen oder Immissionen unzulässig belastet wird, erhebliche Sachwerte gefährdet sind oder eine bösgläubige Bauherrschaft aus der unrechtmässigen Nutzung einen Vorteil zieht.8