Mit Verfügung vom 14. September 2015 wies die Gemeinde Därligen das Gesuch der Beschwerdeführenden auf Erlass einer Wiederherstellungsverfügung und eines Benützungsverbotes ab. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 9. Oktober 2015 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen, die Verfügung vom 14. September 2015 sei aufzuheben und die Fläche unverzüglich so abzusperren, dass eine widerrechtliche Nutzung verunmöglicht werde, bis eine rechtskräftige Baubewilligung für die Parkplätze auf dieser Fläche vorliege.