b) Die zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordneten Massnahmen müssen verhältnismässig sein. Die Beschwerdeinstanz ist daher verpflichtet, die materielle Rechtswidrigkeit der umstrittenen Bauten und Anlagen mindestens summarisch zu prüfen, da es nicht verhältnismässig wäre, den Rückbau einer an sich bewilligungsfähigen Baute zu verlangen, nur weil die förmliche Baubewilligung fehlt.11 Vorliegend ist davon auszugehen, dass die Platten den Anforderungen von Art. 10B Abs. 2 UeV SFG entsprechen. Die Platten befinden sich auf zwei Grundstücken, die maximal zulässige Fläche von 30 m2 pro Parzelle wird daher nicht überschritten.