a) Auf der Liegenschaft befinden sich mehrere Bereiche mit Plattenboden. Die Platten wurden im Rahmen von Umgebungsarbeiten auf einem bestehenden Betonuntergrund neu verlegt. Die Fläche wurde insgesamt leicht reduziert. Die Gemeinde hat die Platten als bewilligungsfähig bezeichnet und den Rückbau verfügt. Auf Rückfrage des Rechtsamts bestätigte die Gemeinde mit Eingabe vom 18. Dezember 2015, dass der verlegte Plattenbelag bewilligungsfähig und damit materiell nicht rechtswidrig sei.