Es sei eine besser geeignete Materialart zu wählen. Die Bambushecke gelte als Einfriedung und sei auf eine Höhe von maximal 1.20 m zurückzuschneiden. 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 3 Vgl. Baubewilligung vom 26. Januar 1989 RA Nr. 120/2015/59 4