a) An der Marche zur Nachbarparzelle Nr. F.________ bestand seit mindestens 1989 eine durchgehende Thujahecke, die rund 2.00 m bis 2.50 m hoch war.3 Der Beschwerdeführer 1 entfernte die Thujahecke und ersetzte sie im südlichen Teil der Parzelle durch einen Zaun und eine Bambushecke. Der Zaun besteht aus vertikal aufgestellten Holzpaletten. Er war ursprünglich 1.60 m hoch und wurde vom Beschwerdeführer 1 auf 1.20 m gekürzt. Die Bambushecke ist rund 3.00 m bis 4.00 m hoch und befindet sich direkt hinter dem Holzzaun. Die Gemeinde macht geltend, die Holzpaletten seien kein geeignetes Material für einen Zaun im Seeuferperimeter. Es sei eine besser geeignete Materialart zu wählen.