Der Holzstapel beim Sitzplatz West wurde zwar in den Erwägungen des angefochtenen Entscheids erwähnt, im Dispositiv wurde aber keine Massnahme verfügt. Er ist daher im vorliegenden Verfahren nicht Teil des Streitgegenstands. Im Übrigen ist auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten. 2. Bambushecke und Holzzaun