2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 7. Oktober 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung vom 3. September 2015. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Der Anzeigerin wurde Gelegenheit gegeben, sich am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Die Gemeinde stellte keinen Antrag. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und